Medavo- die Rechtsanwälte für Mediziner

Praxisabgabe – Leitfaden, wie Sie erfolgreich Ihre Praxis verkaufen


Wann sollte ich mit der Planung der Praxisabgabe beginnen?

Ideal ist es, sich so frühzeitig, wie möglich, mit der Praxisabgabe zu beschäftigen und die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Bestenfalls beginnen Sie diesen Prozess 3-5 Jahre vor dem gewünschten Ende der selbständigen Praxistätigkeit. Gerade, wenn Sie noch keinen Nachfolger gefunden haben, kann es mehrere Monate, manchmal auch Jahre, dauern, bis man Interessenten findet. Und einer dieser Interessenten muss dann auch zum Käufer Ihrer Praxis werden. Es werden Verhandlungen geführt, der Käufer muss in der Regel eine Finanzierung auf die Beine stellen und in den meisten Fällen ist noch ein zulassungsrechtliches Nachbesetzungsverfahren zu durchlaufen und vieles mehr. Allein die Übertragung des Kassensitzes kann 6-9 Monate dauern.

Ohne Zeitdruck lässt sich die Praxisabgabe am besten gestalten. Daher fangen Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung an.

Wie bereite ich mich auf die Praxisabgabe vor?

Wichtig ist, dass Sie alle für den Abgabeprozess notwendigen Unterlagen auf aktuellem Stand und griffbereit haben. Dazu zählen insbesondere:

 

  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Die drei letzten steuerlichen Gewinnermittlungen
  • Aktuelles Lohnjournal
  • Aktuelle KV-Abrechnungen
  • Wichtige Praxisverträge (Mietvertrag, Arbeitsverträge, Leasingverträge etc.)
  • Aktueller Gesellschaftsvertrag bei Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder Praxisgemeinschaft (PG)
  • Etc.

Die meisten dieser Unterlagen liegen Ihnen bereits vor oder erhalten Sie von Ihrem Steuerberater. Gerade Ihr Steuerberater spielt bei der Praxisabgabe eine wichtige Rolle und sollte frühzeitig mit eingebunden werden. 

Zur Planung zählt auch, dass Sie sich selbst über den Zeitpunkt bzw. Zeitrahmen der Planung klar sind. Gerade in den Gesprächen mit potenziellen Interessenten ist ein transparenter Umgang mit dem Abgabezeitpunkt existenziell. Die Erfahrung zeigt, dass Unsicherheiten, wie einem ungewissen Abgabezeitpunkt oder auch unvollständigen Unterlagen, die Interessenten leicht abschrecken. Deshalb gilt es für Sie Klarheit und Transparenz an den Tag zu legen. 

Wer kommt als Praxisnachfolger in Frage?

Der Kreis derjenigen, die eine Praxis übernehmen können, ist begrenzt. Insbesondere kommen nachfolgende Käufer in Frage:

  • Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen wollen
  • Bereits bestehende Praxen oder arztgeführte MVZ
  • Institutionell geführte MVZ

 

medavo Seminare Überblick

Welche Strategie der Praxisabgabe kann die richtige für mich sein?

1. Vollständige Praxisabgabe ohne Übergang

Für viele Praxisinhaber ist es immer noch ein guter Weg, die Praxis vollständig zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen Nachfolger zu übergeben. Diese klassische Abgabevariante ist keineswegs ein Auslaufmodell. Im Laufe der Zeit sind nur weitere Strategien der Praxisabgabe hinzugekommen.

2. Vorherige Anstellung des Nachfolgers

Gerade in den Fällen, in denen der Übernehmer der Praxis ein Arzt oder Ärztin ist und nicht eine andere Praxis oder gar ein institutionell geführtes Medizinisches Versorgungszentrum, ist die vorherige Anstellung ein beliebtes Modell, um einen schleichenden Übergabeprozess gewährleisten zu können. Der Nachfolger hat die Möglichkeit den Betrieb, das Personal, die KV und vieles mehr vorab kennen zu lernen. Dies schafft Sicherheit und Vertrauen bei den Nachfolgern. Gerade, wenn diese Zweifel an der Übernahme des unternehmerischen Risikos haben. Für die Praxisabgabe ist dabei wichtig, dass diese vorherige Anstellung im Vertrauen darauf erfolgt, dass die Praxis auch an diesen Nachfolger abgegeben werden kann. Daher sollte ein fester Zeitrahmen vereinbart werden, beispielsweise 12 Monate. Erfahrungsgemäß haben der Praxisabgeber und der Übernehmer bei dieser Konstellation auch den Wunsch, Verbindlichkeit zu schaffen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass nicht nur ein Anstellungsvertrag für die Übergangsphase, sondern auch bereits ein Vertrag über die Praxisabgabe vorab geschlossen wird. Gerade für Abgeber ist dies wichtig, da er in Vorleistung tritt und in der Regel nicht möchte, dass der Übernehmer dann „einfach“ wieder abspringen kann. 

3. Anstellung des Praxisabgebers nach Übergabe

Eine mittlerweile übliche Variante ist, dass der Abgeber nach der Praxisabgabe noch in der Praxis des Nachfolgers weiterarbeitet. Hier hat man viele Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. in Teilzeit, in Vollzeit, rein privatärztlich oder nur als Krankheits- oder Urlaubsvertreter. Aufgrund des hohen Sicherheitsbedürfnisses vieler Übernehmer ist diese Alternative von diesen gewünscht. Gerade, wenn die Praxis einen höheren Privatanteil besitzt, kann dadurch eine bessere Bindung der Privatpatienten an den neuen Praxisinhaber hergestellt werden. Die nachträgliche Tätigkeit sollte im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden. Aufgrund der bestehenden sozialrechtlichen Rechtsprechung ist von einer Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ bzw. „Honorararzt“ besser Abstand zu nehmen. 

Welche rechtlichen Grundlagen braucht es für eine erfolgreiche Praxisabgabe?

Entscheidend für eine erfolgreiche Übergabe ist, dass sie frühzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben schaffen. Dies sorgt bei Ihnen und dem Übernehmer für Planungssicherheit.

Welche Verträge sind regelmäßig zu erstellen, anzupassen oder zumindest zu überprüfen?

  • Praxisübergabevertrag oder Praxisanteilskaufvertrag bei Ausscheiden aus einer BAG
  • Mietvertrag
  • Kooperationsverträge bei einer BAG oder einer Praxisgemeinschaft
  • Arbeitsverträge des Personals
  • Sonstige Verträge, wie z. B. Leasingverträge, Darlehen etc.

 

Profitieren Sie von unserer Expertise und vermeiden Sie typische Fehler. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei der Praxisabgabe. Für weitere Informationen melden Sie sich bitte zu unseren Seminaren zur Praxisabgabe an oder senden uns direkt eine unverbindliche Beratungsanfrage.

Wir freuen uns auf Sie!

medavo Seminare Überblick

Beratungsanfrage
(auch Online-Beratung via Zoom)

 

Sie wünschen eine Beratung?

Kontaktieren Sie uns einfach!

T. +49 711 770557 – 333
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 14:00 Uhr

Beratungsanfrage
(auch Online-Beratung via Zoom)


Seminare zu interessanten Themen – nehmen Sie teil!

medavo Seminare Überblick


Bleiben Sie informiert - mit dem medavo Newsletter

  Newsletter abonnieren


Weitere spannende Themen die für Ärzte relevant sein können:

Eine Zahnarztpraxis eröffnen: Darauf kommt es bei der Praxisgründung an

Finanzierung der Zahnarztpraxis: Darauf müssen Sie beim Kauf achten!

Der Zahnarzt als Arbeitgeber: Das sollten Sie wissen.

Haftpflichtfälle sind unangenehm - richtiges Handeln ist hier wichtig.

Praxisräume sind häufig angemietet – achten Sie auf den Mietvertrag.