
Wir sind die Anwälte für Mediziner
Neben dem reinen Forderungsmanagement beraten wir im gesamten Spektrum des Arzt- und Gesundheitsrechts. Unser Anspruch ist es, Zahnärzten und Ärzten als kompetenter Partner in allen juristischen Fragestellungen zur Seite zu stehen.
Wir beraten Sie gerne telefonisch:
+49 (0) 711 770 557 – 55
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo–Do 8:00 – 17:00 Uhr
Fr 8:00 – 14:00 Uhr
Beratungsleistung
Wir beraten Leistungserbringer im Medizin-, Arzt und Gesundheitsrecht. Viele Leistungserbringer haben Vorbehalte, einen Anwalt zu beauftragen. Wir nutzen Standards, um schnell und kostengünstig eine für Sie als Leistungserbringer juristisch und ökonomisch passende Lösung zu finden.
Forderungsmanagement
Auch bei Ihrem Forderungsmanagement unterstützen wir Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie als Leistungserbringer Ihr Geld erhalten. Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir spezialisiert auf Forderungsmanagement. Insbesondere im Gesundheitsrecht kennen wir uns bestens aus.
Wenn Sie mit einem Abrechnungsunternehmen zusammenarbeiten, werden Forderungen im sogenannten unechten Factoring oftmals an Sie rückabgetreten, weil sie für das Rechenzentrum nicht durchsetzbar sind. Auch in diesen Fällen unterstützen wir Sie gerne.
Wen wir vertreten
- Apothekerinnen, Apotheker und Apotheken
- Privatärztliche Abrechnungsunternehmen und Rechenzentren
- Ärztinnen und Ärzte
- Chefärztinnen und Chefärzte
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Hebammen
- Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden
- Krankenhäuser
- Optikerinnen und Optiker
- Orthopädinnen und Orthopäden
- Physiotherapeutinnen & Physiotherapeuten
- Psychologinnen & Psychologen
- Sanitätshäuser
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
Team



Wir begrüßen alle, die gerne arbeiten, gestalten und die eigenen Fähigkeiten einsetzen und entwickeln möchten.

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Urteil des Bundessozialgerichtes: Wirtschaftlichkeitsprüfung einer BAG (Zahnärzte und MKG-Chirurg) und Folgen einer unzureichenden Dokumentation
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) arbeiten ein Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurg), der zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist und zwei weitere Zahnärzte zusammen, die sechs Zahnärzte mit insgesamt 5 Versorgungsaufträgen beschäftigen. Mehr…
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