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Juristischer Praxisratgeber – für Zahnärztinnen & Zahnärzte


Liebe Zahnärztinnen, liebe Zahnärzte,

seit mehr als 40 Jahren arbeiten wir mit und für Zahnarztpraxen. Selbst erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte sind erstaunt, worauf Gerichte bei zahnärztlichen Tätigkeiten achten und welche manchmal für den juristischen Laien unverständliche Gesetze es gibt. Uns werden Fragen gestellt wie:

  • Können Patienten bzw. Patientinnen mir überhaupt den Vorwurf eines Behandlungsfehlers machen, ohne dass zuvor ein Gutachter dies bestätigt hat?
  • Wie umfangreich sollte ich als Zahnarzt bzw. ­Zahnärztin die Behandlung meiner Patienten bzw. Patientinnen dokumentieren?
  • Warum müssen Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen ­eigentlich bei einem Prozess persönlich erscheinen, obwohl sie eine lange Anfahrt und Umsatzausfälle in ihrer Praxis haben?
  • Ersetzt jemand den Schaden?
  • Können Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen eigentlich mit meinem/r Patienten/-in ein Ausfallhonorar ver­einbaren?
  • Dürfen Patienten bzw. Patientinnen Einsicht in die Behandlungsdokumentation nehmen?

Zugleich stellen wir fest, dass gerade jüngere Zahnärztinnen und Zahnärzte es oft genau wissen wollen. Unsere langjährigen Erfahrungen und Ihre ­Fragen haben dazu geführt, dass wir die wichtigsten juristischen Probleme rund um die Zahnarztpraxis in ­diesem Ratgeber aufgeschrieben haben. Uns ist bewusst, dass Sie diesen Juristischen Praxisratgeber nicht wie einen Bestseller lesen werden. Dazu ist die Materie zu komplex und zu trocken. Allerdings hoffen wir, dass Sie ihn bei anstehenden juristischen Fragen wie beim Kauf einer Praxis oder bei der ­Einstellung eines ­Mitarbeiters zur Hand nehmen und die eine oder ­andere Information erhalten, die Ihnen in Ihrer Berufspraxis hilft.

Inzwischen sind die meisten angehenden Zahnärzte Frauen und nicht Männer. Als Anwälte arbeiten wir mit Sprache und sind uns bewusst, dass Sprache ­Realität prägt. Dennoch haben wir nach einigen Diskussionen ­entschieden, dass wir in unserem Juristischen Praxisratgeber den Begriff „Zahnarzt“ verwenden, weil unser Text, der ohnehin manchmal für den juristischen Laien schwer verständlich ist, noch unlesbarer ­geworden wäre. Mit „Zahnarzt“ ist ohne Ansehen des Geschlechts jede Person gemeint, die zahnärztlich arbeitet. Dies gilt genauso, sofern wir bei anderen Personen die männliche Form gewählt haben.

Sicherlich werden Sie Verständnis haben, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung dafür übernehmen können, dass alle Informationen in diesem juristischen Praxisratgeber zutreffend sind. Sollten Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 0711 / 770 557-333 an.

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In unserem 160-seitigen Praxisratgeber für Zahnärztinnen und Zahnärzte klären wir darüber auf, worauf Gerichte bei zahnärztlichen Tätigkeiten achten und welche manchmal für den juristischen Laien unverständliche Gesetze es gibt.