Ihre Experten im Medizinrecht

Sofern Sie keinen Ehevertrag vereinbart haben und folglich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wird bei der Scheidung der Wert der Zahnarztpraxis im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, ausgeglichen. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Dem Endvermögen des Zahnarztes als Praxisinhaber wird der Wert der Zahnarztpraxis hinzugerechnet, dabei erfolgt die Bewertung der Praxis während des Zugewinnausgleichsverfahrens durch Einholung eines Sachverständigengutachten durch das Familiengericht. Dem Gutachten des Sachverständigen kommt bei einer streitigen Scheidung daher eine entscheidende Wirkung zu. Der getrenntlebende Ehegatte wird einen möglichst hohen Wert der Zahnarztpraxis errechnen lassen wollen, im Interesse des Zahnarztes läge es jedoch, den Wert der Zahnarztpraxis möglichst gering einschätzen zu lassen.
Zur Bestimmung des Wertes der Zahnarztpraxis gibt es mehrere Methoden, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Wesentlichen sind drei Methoden zu unterscheiden, die oft kombiniert werden. Relativ einfach ist die Bemessung des Werts einer Zahnarztpraxis am Wert der Einrichtungsgegenstände. Zusätzlich muss allerdings auch der sogenannte goodwill berücksichtigt werden. Die Bestimmung des goodwill kann sich am Umsatz oder am Gewinn orientieren. Überwiegend wird die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode zur Bestimmung des Goodwills einer Zahnarztpraxis herangezogen.
Die Scheidungsfolgen sind kalkulierbarer, wenn die bisherigen Ehegatten über einen Ehevertrag verfügen. In einem Ehevertrag können neben der Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch die Folgen der Ehescheidung einvernehmlich geregelt werden. Zur Reduzierung der nachteiligen Scheidungsfolgen empfiehlt es sich, beispielsweise den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie die Scheidungsfolgen besser einschätzen möchten. Dabei können Sie uns sehr gerne anrufen oder Sie melden sich schriftlich. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Prokurist, Master of Business Law & Taxation, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Zert. Datenschutzbeauftragter
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Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dezernate:

“Vielfalt der Themen und Unterschiedlichkeit der Referenten sowie Ihre Kompetenz ist überzeugend“
(Ärztin aus Schleswig-Holstein, Oktober 2025)
“Ich fand den Moderator sehr freundlich, er ist gut auf die Leute eingegangen und das Thema war so interessant, dass ich trotz meiner Erschöpfung keine Minute verpasst habe.“
(Anonym, September 2025)
“Nochmals Danke für den inspirierenden engagierten Vortrag. Sehr gut war im Vortrag die Vermittlung sehr viel positiver Energie und realistischer Zuversicht. Hr Kierer machte mir Mut dass eine Praxisabgabe trotz schwieriger zur Zeit bestehender Bedingungen gelingen kann. Auch dass Grenzen in (unrealistische) Erwartungen aufgezeigt wurden ist für mich sehr klar und damit positiv vermittelt worden. Da war sehr viel Transparenz im Vortrag.“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2025)
“Es gelingt Ihnen immer wieder, trockene juristische Sachverhalte kurzweilig, prägnant und einprägsam zu vermitteln - weiter so!“
(Praxismitarbeiterin aus Hamburg, Mai 2025)
“Der Vortrag war sehr strukturiert, klar und verständlich, einfach SUPER vorgetragen!! Immer wieder gerne!“
(Ärztin aus Bayern, April 2025)
“Absolut informativ , kann für die Zukunft einiges mitnehmen. Sollte es hier einen Teil 2 geben, bin ich auf jeden Fall dabei.“
(Ärztin aus Baden-Württemberg, April 2025)
“Ich fand den Vortrag sehr gut organisiert und alle Fragen wurden beantwortet. Danke auch für das Handout, damit kann ich mir noch einmal einen Rückblick verschaffen und evtl. offene Fragen notieren, ich ziehe eine Anfrage als Mandant in Betracht“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, Februar 2025)
“Sehr guter und hilfreicher Vortrag, nochmals vielen Dank dafür! Auch wenn ich noch 8 Jahre arbeiten muss und möchte, habe ich die Kanzlei schon im Fokus für die Abwicklung“
(Arzt aus Nordrhein-Westfalen, September 2024)
“Es war sehr interessant und die Themen sind so wichtig. Es ist schwierig für uns Ärzte, wir müssen so vieles beachten neben unserer eigentlichen Arbeit, so viel „auf dem Schirm“ haben. Solche Veranstaltungen geben wirkliche eine Hilfestellung. Ich würde mich freuen, wenn es Fortsetzungen gibt. Gern mit vielen Fallbeispielen. Das hilft auf jeden Fall, Fehler zu vermeiden. Haben Sie vielen Dank!!“
(Ärztin aus Sachsen, Juli 2024)
“Sehr guter Vortrag, sehr sympathischer Referent. Gutes Tempo, ausführlich erklärt. Ist auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen.“
(Ärztin aus Bayern, Juni 2024)
“Wundervoll gestaltet, gut verständlich erklärt, Dauer angenehm.“
(Arzt aus Baden-Württemberg, April 2024)
“Ein sehr guter Einstieg in die Ausstiegsmaterie! Vielen Dank für einen gut aufgebauten, leicht verständlichen Vortrag mit Praxisrelevanz. Mir wurde tatsächlich die Angst genommen ob der Bewältigung dieses Themas.“
(Ärztin aus Berlin, April 2024)

In diesen Tätigkeitsgebieten kenne ich mich besonders gut aus:
Vita
Studium der Rechtswissenschaften und Erstes Staatsexamen an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt: Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht
Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Stuttgart und anschließend Zweites Juristisches Staatsexamen in Stuttgart
Seit 2024 als Rechtsanwältin bei der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft
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