Sofern Sie keinen Ehevertrag vereinbart haben und folglich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wird bei der Scheidung der Wert der Zahnarztpraxis im Zugewinnausgleich berücksichtigt. Mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, ausgeglichen. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Dem Endvermögen des Zahnarztes als Praxisinhaber wird der Wert der Zahnarztpraxis hinzugerechnet, dabei erfolgt die Bewertung der Praxis während des Zugewinnausgleichsverfahrens durch Einholung eines Sachverständigengutachten durch das Familiengericht. Dem Gutachten des Sachverständigen kommt bei einer streitigen Scheidung daher eine entscheidende Wirkung zu. Der getrenntlebende Ehegatte wird einen möglichst hohen Wert der Zahnarztpraxis errechnen lassen wollen, im Interesse des Zahnarztes läge es jedoch, den Wert der Zahnarztpraxis möglichst gering einschätzen zu lassen.
Zur Bestimmung des Wertes der Zahnarztpraxis gibt es mehrere Methoden, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Wesentlichen sind drei Methoden zu unterscheiden, die oft kombiniert werden. Relativ einfach ist die Bemessung des Werts einer Zahnarztpraxis am Wert der Einrichtungsgegenstände. Zusätzlich muss allerdings auch der sogenannte goodwill berücksichtigt werden. Die Bestimmung des goodwill kann sich am Umsatz oder am Gewinn orientieren. Überwiegend wird die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode zur Bestimmung des Goodwills einer Zahnarztpraxis herangezogen.
Die Scheidungsfolgen sind kalkulierbarer, wenn die bisherigen Ehegatten über einen Ehevertrag verfügen. In einem Ehevertrag können neben der Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft auch die Folgen der Ehescheidung einvernehmlich geregelt werden. Zur Reduzierung der nachteiligen Scheidungsfolgen empfiehlt es sich, beispielsweise den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten, wenn Sie die Scheidungsfolgen besser einschätzen möchten. Dabei können Sie uns sehr gerne anrufen oder Sie melden sich schriftlich. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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Dr. med. Thomas Preuschoff ist sowohl approbierter Arzt als auch Rechtsanwalt und damit Doppelberufler. Nach 2 Semestern Studium der Musikwissenschaft in Erlangen studierte er Medizin an der Universität Würzburg, wo auch seine Promotion zum Dr. med. erfolgte.
Außerdem studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und arbeitet seit 2000 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
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Dr. jur. Frank Werner hat in Mannheim Jura studiert und über ein arztrechtliches Thema promoviert.
Er begann seine juristische Laufbahn 1998 in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in München und arbeitete von 2001 bis 2009 in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care einer internationalen Großkanzlei. Danach war er in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und schloss sich 2022 KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB an.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation "KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht".
Dezernate:
Sie benötigen fachkundige Unterstützung bei Ihrer geplanten Praxis- bzw, Apothekenabgabe? Dann kommen Sie auf uns zu:
Sie planen eine Kooperation in Form einer BAG/Gemeinschaftspraxis, Teil-BAG, Praxis- bzw. Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft, MVZ mit mehreren Inhabern, Praxisverbund, Kooperationen mit Krankenhäusern etc.?
Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung bei Problemstellungen im Bereich des (Zahn)Arzthaftungsrechts. Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
Durch unsere enge Kooperation mit Fachanwälten in der speziellen Konstellation Strafrecht und Medizinrecht stellen wir Ihnen deutschlandweit Spezialisten zur Seite.
Wir klären mit Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das oft komplexe (zahn)ärztliche Berufsrecht.
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Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:
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Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.
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Das Thema „Erben und Vererben“ wir von vielen Menschen oft ungern angesprochen, da es eine Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet.
Die Zahl der Kunden bzw. Geschäftspartner steigt ständig, die auf Rechnungen bzw. Mahnungen nicht oder nur sehr verspätet reagieren.
Achim Röschmann arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt.
Er war bis März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB bzw. Geschäftsführer der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München“ und arbeitet dort seitdem als angestellter Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Röschmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.
Zudem ist er seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dezernate:
Nach dem Studium der Rechte und der Philosophie in München promovierte Eckhard Klapp zum Dr. phil. an der Ludwig Maximilians Universität, München.
Er arbeitete von 1968 als Rechtsanwalt und war bis Ende März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..
Er ist seit 1996 als Anwalt zugelassen und seit April 2022 Partner der KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB und Geschäftsführer der RÖSCHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.medavo.de.