Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2022, Aktenzeichen L 7 KA 4/20, hat entschieden:
Wer als Vertrags(zahn-)ärztin eine Kooperation gründet, hat ausreichenden juristischen Sachverstand einzuholen und sich im Zweifel um Beratung zu kümmern. Erstellt die Vertrags(zahn-)ärztin ohne solche Beratung einen Kooperationsvertrag und sorgt hierdurch für eine widersprüchliche Vertragslage, so verletzt sie zumindest die Sorgfaltspflicht, die ihr als Vertrags(zahn-)ärztin hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der gewählten Kooperationsform obliegt.
Die Zulassung zur vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung ist zu entziehen, wenn die betroffene Person vertrags(zahn-)ärztliche Pflichten gröblich verletzt.
Eine solche Verletzung vertrags(zahn-)ärztlicher Pflichten liegt vor, wenn eine vertrags(zahn-)ärztliche Tätigkeit in einer ÜBAG organisiert und ausgeübt wird, die tatsächlich lediglich pro forma, also in der zugelassenen Form nur zum Schein besteht (hier: keine tatsächliche Zusammenarbeit in freier Praxis). Rechnet eine solche, nur formal bestehende ÜBAG-Leistungen ab, wird dadurch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung grob verletzt.
Wer „diffus“, „laienhaft und planlos“ für Dritte (Behörden, Gerichte) unübersichtliche und teilweise widersprüchliche Verträge maßgeblich konzipiert (hier: Selbstgestaltung von Gesellschafts- und Praxiskaufverträgen) und (allein) durch dieses Verhalten eine Prüfung der Frage, ob die Kooperation dem Recht entspricht, massiv erschwert, begeht allein dadurch mit Blick auf die Bedeutung der Genehmigung eine eigenständige Pflichtverletzung.
Achtung: Wer Praxiskaufverträge selbst gestaltet, in denen nicht die Praxis, sondern lediglich die „Kassenärztliche Zulassung“ verkauft und übertragen wird, unterzeichnet einen unzulässigen und damit nichtigen Vertrag!
Melden Sie sich gerne ganz unverbindlich schriftlich oder rufen Sie uns an und Sie erhalten professionelle Unterstützung.
Prokurist, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
s.kierer@medavo.de
+49 (0) 711 770 557 – 333
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart
T. +49 711 770 557-333
F. +49 711 770 557-90 820
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo – Do:
8:00 – 17:00 Uhr
Fr:
8:00 – 14:00 Uhr
Arzt- und Zahnarztpraxen stehen wir als kompetenter Partner in juristischen Fragen zur Seite.
Kommen Sie einfach auf und zu:
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr
Sie wollen eine Forderung bezahlen? Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234567/22/0
Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234/22
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr
Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dezernate:
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Praxisübernahme/Existenzgründung:
Dr. med. Thomas Preuschoff ist sowohl approbierter Arzt als auch Rechtsanwalt und damit Doppelberufler. Nach 2 Semestern Studium der Musikwissenschaft in Erlangen studierte er Medizin an der Universität Würzburg, wo auch seine Promotion zum Dr. med. erfolgte.
Außerdem studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und arbeitet seit 2000 als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
Dezernate:
Dr. jur. Frank Werner hat in Mannheim Jura studiert und über ein arztrechtliches Thema promoviert.
Er begann seine juristische Laufbahn 1998 in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in München und arbeitete von 2001 bis 2009 in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care einer internationalen Großkanzlei. Danach war er in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und schloss sich 2022 KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB an.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation "KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht".
Dezernate:
Sie benötigen fachkundige Unterstützung bei Ihrer geplanten Praxis- bzw, Apothekenabgabe? Dann kommen Sie auf uns zu:
Sie planen eine Kooperation in Form einer BAG/Gemeinschaftspraxis, Teil-BAG, Praxis- bzw. Apparategemeinschaft, Leistungserbringergemeinschaft, MVZ mit mehreren Inhabern, Praxisverbund, Kooperationen mit Krankenhäusern etc.?
Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung bei Problemstellungen im Bereich des (Zahn)Arzthaftungsrechts. Zu unseren Leistungen zählen u.a.:
Durch unsere enge Kooperation mit Fachanwälten in der speziellen Konstellation Strafrecht und Medizinrecht stellen wir Ihnen deutschlandweit Spezialisten zur Seite.
Wir klären mit Ihnen gerne Ihre Fragen rund um das oft komplexe (zahn)ärztliche Berufsrecht.
Wir überprüfen für Sie sämtliche bestehende Verträge rund um Ihre Praxis und zeigen Ihnen mögliche Schwachpunkte auf.
Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:
Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:
Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.
Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.
Das Thema „Erben und Vererben“ wir von vielen Menschen oft ungern angesprochen, da es eine Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet.
Die Zahl der Kunden bzw. Geschäftspartner steigt ständig, die auf Rechnungen bzw. Mahnungen nicht oder nur sehr verspätet reagieren.
Achim Röschmann arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt.
Er war bis März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB bzw. Geschäftsführer der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München“ und arbeitet dort seitdem als angestellter Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Röschmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.
Zudem ist er seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dezernate:
Nach dem Studium der Rechte und der Philosophie in München promovierte Eckhard Klapp zum Dr. phil. an der Ludwig Maximilians Universität, München.
Er arbeitete von 1968 als Rechtsanwalt und war bis Ende März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..
Er ist seit 1996 als Anwalt zugelassen und seit April 2022 Partner der KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB und Geschäftsführer der RÖSCHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.medavo.de.