Schutz von Patientendaten: Ärzte und Zahnärzte im Fadenkreuz von Cyberattacken, Datenschutz und KV bzw. KZV

Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben in 2021 jeweils eine Richtlinie zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung („IT- Sicherheitsrichtline“) erlassen. Letzte Übergangsfristen zur Umsetzung der Richtlinien sind zwischenzeitlich in 2022 abgelaufen. Dies ist auch gut so; schließlich kommt es in jüngster Zeit verstärkt auch im Gesundheitswesen zu Hacker- und Cyberangriffen.

Dabei gehen die Vorgaben der Datenschutzbehörden zum Teil sogar über die IT- Sicherheitsrichtlinien hinaus. Die Richtlinien beschreiben nur das Mindestmaß der zu ergreifenden Maßnahmen, um die Anforderungen der IT-Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Niveau sollte man keinesfalls unterschreiten. Dabei werden zum Teil sehr genaue Vorgaben gemacht, z. B. dass bei Office-Produkten auf eine Cloud-Speicherung zu verzichten ist oder dass Mikrofon und Kamera am Rechner grundsätzlich deaktiviert sein müssen.

Der/die Praxisinhaber ist/sind in vollem Umfang verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen. Unsere Erfahrung zeigt dennoch, dass die Vorgaben in den Praxen oft (noch) nicht vollständig umgesetzt sind. Dies ist umso gravierender, als bei einem Verstoß gegen notwendige IT- Sicherheitsmaßnahmen nicht nur empfindliche Sanktionen durch die KV/KZV, sondern auch erhebliche Bußgelder der Datenschutzbehörden drohen.

Sie möchten Ihre Praxis auf Datenschutz und IT-Sicherheit rechtlich checken lassen oder Sie haben Fragen zu Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrer Praxis? Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir unterstützen Sie sehr gerne.

Michael Wagner

Prokurist, Master of Business Law & Taxation, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Zert. Datenschutzbeauftragter

m.wagner@medavo.de

+49 (0) 711 770 557 – 333


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