Die Aufklärungspflichten von Ärzten und Zahnärzten gegenüber ihren Patienten haben nicht nur im Berufsalltag eine bedeutende Rolle, sondern können auch in Arzthaftungsprozessen über den Zuspruch eines Schadensersatzanspruchs ausschlaggebend sein.
In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz wurde entschieden, dass der Patient über Inhalt und Tragweite möglicher, selten auftretender, aber verbleibender Gesundheitsschädigungen beim Einsatz von Zahnimplantaten informiert werden muss.
Der Zahnarzt hatte der Patientin zwei Implantate eingesetzt. Infolge des Eingriffs leidet diese unter einer dauerhaften Nervschädigung, Sensibilitätsstörungen und Schmerzen.
Der schriftliche Aufklärungsbogen enthielt die Formulierung: „die Behandlung/Operation berge das Risiko der „Nervschädigung"“. Daraus erschließt sich dem Patienten aber nicht, dass die Nervschädigung zu dauerhaften Ausfällen und Beschwerden führen kann. Dies genügte im vorliegenden Fall nicht dem Erfordernis der „hinreichenden Aufklärung“.
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des Zahnarztes hatte vor dem OLG Koblenz keinen Erfolg. Die Richter bestätigten, der Zahnarzt habe nicht den ihm obliegenden Beweis erbracht, die Patientin über alle Risiken umfassend und sachgemäß aufgeklärt zu haben.
Sollten Sie sich mit Haftungsansprüchen Ihrer Patienten konfrontiert sehen, ist die kompetente Rechtsberatung unerlässlich. Sie können sich gerne für eine juristische Ersteinschätzung an uns als Fachanwälte für Medizinrecht wenden.
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Bernd Rieger ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Er studierte in Augsburg Rechtswissenschaften und arbeitet seit 2012 als Rechtsanwalt in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
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Dr. med. Thomas Preuschoff ist sowohl approbierter Arzt als auch Rechtsanwalt und damit Doppelberufler. Nach 2 Semestern Studium der Musikwissenschaft in Erlangen studierte er Medizin an der Universität Würzburg, wo auch seine Promotion zum Dr. med. erfolgte.
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Er begann seine juristische Laufbahn 1998 in einer auf das Medizinrecht spezialisierten Kanzlei in München und arbeitete von 2001 bis 2009 in der Praxisgruppe Sozial- und Gesundheitswesen/Health Care einer internationalen Großkanzlei. Danach war er in eigener Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und schloss sich 2022 KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB an.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und war nebenberuflich Mitherausgeber und Schriftleiter der im renommierten Nomos-Verlag erscheinenden Fachpublikation "KHR - Zeitschrift für das gesamte Krankenhausrecht".
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Welche Rechtsform die richtige für Ihr Unternehmen ist, hängt meist von vielen Faktoren ab:
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Beim Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen kollidieren oft unterschiedliche Interessen.
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Das Thema „Erben und Vererben“ wir von vielen Menschen oft ungern angesprochen, da es eine Auseinandersetzung mit dem Tod bedeutet.
Die Zahl der Kunden bzw. Geschäftspartner steigt ständig, die auf Rechnungen bzw. Mahnungen nicht oder nur sehr verspätet reagieren.
Achim Röschmann arbeitet seit 1984 als Rechtsanwalt.
Er war bis März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB bzw. Geschäftsführer der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München“ und arbeitet dort seitdem als angestellter Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt Röschmann ist Fachanwalt für Medizinrecht und gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.
Zudem ist er seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
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Nach dem Studium der Rechte und der Philosophie in München promovierte Eckhard Klapp zum Dr. phil. an der Ludwig Maximilians Universität, München.
Er arbeitete von 1968 als Rechtsanwalt und war bis Ende März 2022 Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..
Er ist seit 1996 als Anwalt zugelassen und seit April 2022 Partner der KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB und Geschäftsführer der RÖSCHMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Daneben ist er geschäftsführender Gesellschafter der medavo GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, www.medavo.de.