Rechtsanwälte für Medizinrecht

Im Rahmen einer genehmigten Elternzeit sind die Leistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesetzt, d.h. der Mitarbeiter muss nicht zur Arbeit kommen und im Gegenzug müssen Sie ihn nicht bezahlen. Elternzeit dauert in der Regel mehrere Monate bis Jahre, so dass dieser Mitarbeiter leicht in Vergessenheit gerät. Beachten Sie, dass dem Mitarbeiter in dieser Zeit trotzdem seine regulären Urlaubsansprüche zustehen. Diese Urlaubsansprüche können Sie jedoch kürzen und dies sollten Sie auch tun. In einem Kalenderjahr kann für jeden Monat der Elternzeit der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden (vgl. § 17 BEEG).
Praxistipp: Im Rahmen der auszustellenden Bestätigung des Arbeitgebers für die Elternzeit, sollten Sie bereits den Hinweis aufnehmen, dass Sie von Ihrem Kürzungsrecht für den Urlaub während der Elternzeit Gebrauch machen.
Der Arbeitgeber ist durch sein Direktionsrecht grundsätzlich im Hinblick auf Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung frei. Grenzen seines Weisungsrechts ergeben sich insbesondere durch Gesetze, höchstrichterliche Rechtsprechung oder den Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber schränken ihr Direktionsrecht durch unnötige Regelungen bzw. Zusicherungen in Arbeitsverträgen zugunsten des Mitarbeiters ein. Oftmals geschieht dies unbemerkt, da für Arbeitsverträge öffentlich zugängliche Muster genommen werden. Diese sind größtenteils sehr arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet und berücksichtigen wichtige Belange der Arbeitgeber nicht ausreichend.
Rechtsanwalt
s.kierer@medavo.de
+49 (0) 711 770 557 – 333
Eichwiesenring 11
70567 Stuttgart
T. +49 711 770 557-333
F. +49 711 770 557-90 820
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo – Do:
8:00 – 17:00 Uhr
Fr:
8:00 – 14:00 Uhr
Arzt- und Zahnarztpraxen stehen wir als kompetenter Partner in juristischen Fragen zur Seite.
Kommen Sie einfach auf und zu:
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr
Sie wollen eine Forderung bezahlen? Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234567/22/0
Ihr Aktenzeichen hat folgendes Format:
1234/22
Unsere Telefonzeiten sind:
Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 14:00 Uhr