Bereits seit 2004 sind wir als Rechtsanwaltsgesellschaft im Gesundheitswesen tätig.
Im Medizinrecht reichen unsere Erfahrungen sogar zurück bis 1980.
Wir haben uns darauf spezialisiert die rechtlichen Probleme von Leistungserbringern im Gesundheitsbereich zu lösen.
Erfolgreich für unsere Mandanten
Wir kennen uns mit den wichtigen medizinrechtlichen Themen unserer Mandanten bestens aus. Von der Praxisgründung über haftungs-, datenschutz- oder arbeitsrechtliche Themen bis hin zur Praxisabgabe beraten wir individuell und umfassend. Wir sind zudem Ansprechpartner bei der Durchsetzung privatärztlicher Forderungen gegen Patienten. Viele (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, aber auch Abrechnungsunternehmen und Rechenzentren beauftragen uns nicht nur wegen unserer langjährigen Erfahrung, sondern auch weil wir als Rechtsanwaltsgesellschaft denselben berufsrechtlichen Geheimhaltungspflichten wie unsere Mandanten nach § 203 StGB unterfallen.
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T. +49 711 770557 – 333