Einsicht in Patientenunterlagen - Teile 1-3

Teil 1

  • Muss ich die Akte überhaupt herausgeben?

Teil 2

  • Muss ich sie vollständig herausgeben?
  • Muss ich die Originalakte an den Patienten schicken?

Teil 3

  • Kann ich die Kosten für die Kopien von dem Patienten verlangen
  • Wie lange kann ich mit der Zurverfügungstellung warten?
Sebastian Kierer

Prokurist, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

s.kierer@medavo.de

+49 (0) 711 770 557 – 333


Michael Funk

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

m.funk@medavo.de

+49 (0) 711 770 557 – 333


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(auch Online-Beratung via Zoom)

Einsicht in Patientenunterlagen, Teil 1

Themen dieses Videos;


  • Einsicht in Patientenunterlagen - Muss ich die Akte an den Patienten herausgeben?
  • Patient hat Einsichtsrecht

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Einsicht in Patientenunterlagen, Teil 2

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  • Ist man verpflichtet, die komplette Patientenakte herauszugeben?
  • Muss man die Akte im original zur Verfügung stellen?

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Einsicht in Patientenunterlagen, Teil 3

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  • Kosten für Kopien der Patientenakte - wer muss das bezahlen?
  • Frist für die Herausgabe der Akte

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