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Hier finden Sie unsere Fachbeiträge zu unterschiedlichen Themen wie zum Beispiel Medizinrecht, Zivilrecht, Bankrecht, Inkassorecht und IT-Recht.
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1. Wenn Mitarbeiter früher kommen oder später gehen, ist das keine ÜberstundeGrundsätzlich dürfen Sie Überstunden nur fordern, wenn die Anordnung von Überstunden auch im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Eine Überstunde entsteht für den Mitarbeiter aber nicht bereits dadurch, dass dieser 15 Minuten früher zur Arbeit kommt. Mehr...
Einleitung + Teil 1 und Teil 2
3. Mitarbeiter in Elternzeit verlieren nicht automatisch ihren UrlaubsanspruchIm Rahmen einer genehmigten Elternzeit sind die Leistungspflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesetzt, d.h. der Mitarbeiter muss nicht zur Arbeit kommen und im Gegenzug müssen Sie ihn nicht bezahlen. Mehr...
Teil 3 und Teil 4