Glossar
GOZ/GOÄ
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen bzw. ärztlichen Privatbehandlungen. Außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung sind Privatliquidationen daher zwingend nach diesen Vorschriften zu erstellen.