Glossar
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ein Rechtsbegriff aus dem Kauf- und Werkvertragsrecht und beschreibt im Wesentlichen die (verschuldensunabhängige) Haftung für Sachmängel, d. h. für Mängel bei der Beschaffenheit des Kauf- bzw. Werkgegenstandes. Beim erfolgsunabhängigen Dienstvertrag gibt es – bis auf einige wenige Ausnahmen, z.B. im Vertragszahnarztrecht (§ 136a Absatz 4 SGB V) – keine Gewährleistung.